Interne Berechnung der steuerbaren Erträge und Meldung an die ESTV

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jedes Jahr den steuerbaren Ertrag pro Anteil für alle Fondsanteilsklassen. Wurde der Fonds von der FINMA zum Angebot an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger genehmigt, ist der Schweizer Vertreter verpflichtet, der ESTV diese Zahlen mitzuteilen. Für Fonds, die nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern angeboten werden, ist das Steuerreporting nicht obligatorisch. In diesem Fall berechnen wir die steuerbaren Erträge zuhanden der ESTV nicht systematisch. Sondern erst auf Anfrage der ESTV, einer Bank oder einer Anlegerin bzw. eines Anlegers.

Bestellung der Schweizer Zahlstelle

Wir empfehlen als Schweizer Zahlstelle die Banque Cantonale de Genève (BCGE), mit der wir eine langjährige Geschäftsbeziehung pflegen und die für die meisten unserer Kundinnen und Kunden als Zahlstelle fungiert. Wir setzen für Sie den Zahlstellenvertrag mit der BCGE auf und befreien Sie damit vollständig von dieser obligatorischen Aufgabe.

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