Umfassende Vertreterdienste für Ihren Zugang zum Schweizer Markt

Wir holen die FINMA-Genehmigung für das Angebot von OGAW-Fonds an alle Anlegerkategorien (private und professionelle) ein und erhalten diese aufrecht.
Wir übernehmen die Vertretung von Anlagefonds für das Angebot an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger, d. h. institutionelle und professionelle Anlegerinnen und Anleger, einschliesslich vermögender Privatkundinnen und -kunden und ihrer privaten Anlagestrukturen (Family Offices), die sich in der Schweiz für ein «Opting-out» entschieden haben

Unsere Expertise als Schweizer Vertreter garantiert Ihnen:
  • die Vorteile einer langjährigen Erfahrung mit Anlagefonds;

  • einen persönlichen Service;

  • eine einzige Kontaktstelle;

  • eine mehrsprachige juristische Unterstützung

  • einen wettbewerbsfähigen Preis.

Als Vertreter sind wir für die Aktivitäten unserer Kundinnen und Kunden verantwortlich, sowohl gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern in der Schweiz als auch gegenüber den Schweizer Behörden.

Onboarding und Genehmigungsantrag

Angebot an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger

1.

Einholen der wesentlichen Fondsdokumente (Due Diligence)

2.

Vorbereitung gesetzeskonformer Dokumente für den Schweizer Markt

3.

Ausarbeitung von Vertretungs- und Zahlstellenverträgen

Zeitrahmen: 15 Arbeitstage

Angebot an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger

1.

Einholen der wesentlichen Dokumente über den Fonds und seine Beauftragten (Due Diligence)

2.

Vorbereitung gesetzeskonformer Dokumente für den Schweizer Markt.

3.

Ausarbeitung von Vertretungs- und Zahlstellenverträgen

4.

Vorbereitung des Genehmigungsantrags und Einreichung bei der FINMA

5.

Erhalt der FINMA-Genehmigung

Zeitrahmen: 40 Arbeitstage

Der Vertreterwechsel zu Carnegie Fund Services AG kann in beiden Fällen (für das Angebot an qualifizierte und das Angebot an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger) innerhalb eines ähnlichen Zeitrahmens wie das Onboarding abgewickelt werden.

Tarifmodell und Kosten

Setup-Pauschale

  • Erstellen von Verträgen und Fondsdokumenten nach den Anforderungen des Schweizer Rechts.
  • Vorbereitung des Genehmigungsantrags und Einreichung bei der FINMA

Jahresgebühren

  • Vertretungsgebühr
  • Gebühr für das Steuerreporting

Variable Kosten

  • Aktualisierung der gesetzeskonformen Dokumente für die Schweiz zur Einreichung bei der FINMA
  • Juristische Unterstützung im Zusammenhang mit dem Angebot von ausländischen Anlagefonds in der Schweiz

Des Weiteren müssen die Kosten für Dritte, z. B. für die Zahlstelle, berücksichtigt werden. Bei Fonds, die nicht qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern / Privatkundinnen und -kunden angeboten werden, kommen überdies noch die Kosten für die FINMA und die Publikationsplattformen hinzu.

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