Anlegerkategorien in der Schweiz
Anleger werden gemäss Art. 4 Abs. 3 bis 5 und Art. 5 Abs. 1 und 4 FIDLEG kategorisiert

Der Schweizer Vertreter und die Schweizer Zahlstelle müssen bestellt werden, bevor jegliche Tätigkeit aufgenommen wird, die als “Vertrieb / Angebot” gilt, wozu schon jegliches Anbieten und jegliche Werbung im Vorfeld der Markteinführung zählen.
Carnegie Fund Services AG
ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassen und deren Aufsicht unterstellt.